Rechtsstreit auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung nach Umweltrechtsbehelfsgesetz
Den Rechtsstreit des Bundesverbandes Boden e.V. gegen das Umweltbundesamt (UBA) zur Klage auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung hat der BVB verloren.
Am 03.02.2022 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die mündliche Verhandlung über die vom UBA gegen den Beschluss des OVG Magdeburg eingelegte Revision statt. Im Ergebnis hat das BVerwG die Berufung des BVB gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Halle zurückgewiesen. Das OVG Magdeburg hatte zuvor mit einstimmigem Beschluss vom 20.05.2021 die Berufung des BVBs stattgegeben und das Urteil des VG Halle 18.06.2019 dahingehend abgeändert, dass das UBA verpflichtet wird, den BVB als Naturschutzvereinigung anzuerkennen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das OVG Magdeburg allerdings die Revision zugelassen, die vom UBA auch eingelegt worden war. Mit der nunmehrigen Entscheidung des BVerwG ist das klageabweisende Urteil des VG Halle rechtskräftig, die ablehnenden Bescheide des UBA hinsichtlich der Anerkennung als Naturschutzvereinigung sind bestandskräftig.
Die Urteilsbegründung steht noch aus.